AGBs der Cybernex GmbH
gültig ab 15.1.2005
Allgemeine Geschäfts- und Lieferbedingungen der Firma
Cybernex GmbH, Rattenberger Str. 31, 81373 München, Deutschland (nachfolgend
Cybernex genannt)
I. Allgemein:
Für
die Aktualität, Richtigkeit, Vollständigkeit und/oder Qualität der im Angebot
German News bereitgestellten Informationen übernimmt die Cybernex GmbH als
Herausgeber keinerlei Gewähr. Haftungsansprüche gegen den Herausgeber, welche
sich auf Schäden materieller oder immaterieller Art beziehen, welche durch die
Nutzung oder Nichtnutzung der dargebotenen Informationen beziehungsweise durch
die Nutzung fehlerhafter und/oder unvollständiger Informationen verursacht
wurden, sind grundsätzlich ausgeschlossen, sofern seitens des Herausgebers kein
nachweislich vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verschulden vorliegt.
Alle auf GermanNews.com,
bayernzeitung.de, reisekatalogservice.de, germanpress.com cybernex.de und deren
Unterwebs aufgeführten Angebote sind unverbindlich und freibleibend. Der
Herausgeber behält sich ausdrücklich vor, einzelne Seiten oder auch das gesamte
Angebot ohne besondere Ankündigung zu verändern, zu ergänzen, zu löschen oder
die Veröffentlichung zeitweise oder endgültig einzustellen.
1.
Vertragsschluss:
a) Vorbehaltlich entgegenstehender
individueller Vereinbarungen bedarf ein Vertrag zwischen Cybernex und dem Geschäftspartner der schriftlichen oder durch E-Mail zu
übermittelnden Bestätigung durch Cybernex. Sofern Cybernex ohne eine solche
Bestätigung eine Leistung erbringt, liegt darin die Annahme des Auftrages.
b) Cybernex ist nicht verpflichtet,
den Antrag des Geschäftspartners auf Abschluss des Vertrages innerhalb einer
bestimmten Frist anzunehmen.
c) Wenn Agenturen Aufträge erteilen,
kommt der Vertrag vorbehaltlich einer anderen schriftlichen Vereinbarung allein
mit der Agentur zustande.
2.
Ablehnungsbefugnis:
a) Cybernex behält sich vor, Aufträge abzulehnen wenn sie gegen Gesetze
oder behördliche Bestimmungen verstoßen oder vom deutschen Werberat beanstandet
sind oder die Veröffentlichung für Cybernex wegen ihres Inhalts, der Herkunft
oder der technischen Form unzumutbar sind.
b) Sollten bereits veröffentlichte
Inhalte geändert werden, oder nachträglich die Voraussetzungen des Punkt 2.a
erfüllen, ist Cybernex ebenfalls berechtigt, seine Dienstleistung einzustellen
und/oder den Vertrag fristlos zu kündigen.
c) In den Fällen der vorgenannten
Punkt 2a und 2b stehen dem Geschäftspartner keinerlei Ansprüche gegen Cybernex, insbesondere
keine Schadensersatzansprüche zu.
3.
Zahlungsbedingungen:
a) Für alle Dienstleistungen gilt die zum Zeitpunkt der
Auftragserteilung veröffentlichte Preisliste. Cybernex ist berechtigt, das
Entgelt für Leistungen und die in der Preisliste aufgeführten Preise zu ändern.
Für von Cybernex bestätigte Aufträge sind Preisänderungen nur wirksam, wenn sie
von Cybernex mindestens einen Monat vor Erbringung der Leistung angekündigt
wurden. Im Falle einer Preiserhöhung steht dem Geschäftspartner ein sofortiges
Rücktrittsrecht oder ein Kündigungsrecht zum nächsten Vertragsende zu. Das
Rücktritts- bzw. Kündigungsrecht muss innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der
Mitteilung über die Preiserhöhung in schriftlicher Form ausgeübt werden.
b) Der Geschäftspartner ist, sofern
nichts anderes vereinbart wurde, grundsätzlich vorleistungspflichtig.
Monatliche Preise sind, sofern nicht ein Jahresabschlussrabatt wahrgenommen
wird, monatlich zu erbringen. Ist der Preis für einen Teil eines
Abrechnungsmonats zu berechnen, so wird dieser anteilig für jeden Tag anhand
des monatlichen Preises berechnet. Ein voller monatlicher Preis wird berechnet,
wenn der Geschäftspartner
das Vertragsverhältnis vor Ablauf eines Abrechnungsmonats kündigt.
Jahresabschlussaufträge die unter eine Rabattstaffel fallen und den monatlichen
Einzelwert von 150 EUR nicht überschreiten sind in einer Summe im Voraus unter
Einbeziehung des Gesamtrabattes fällig.
c) Soweit der Geschäftspartner Zahlungen trotz Fälligkeit ganz oder teilweise
nicht erbringt, kommt er durch Mahnung oder 30 Tage nach Fälligkeit und Zugang
der Rechnung in Verzug. Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen ab
Fälligkeit 6% Zinsen über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank berechnet.
Cybernex kann, ohne dass daraus ein Ersatzanspruch des Geschäftspartners
entsteht, bei Zahlungsverzug die weitere Ausführung des laufenden Auftrages bis
zur Zahlung verweigern und für weitere Leistungen eine angemessene
Vorauszahlung verlangen.
d) Objektiv begründete Zweifel an der
Zahlungsfähigkeit des Geschäftspartners berechtigen Cybernex auch während der
Laufzeit des Vertrages, die Leistungen ganz oder teilweise einzustellen, wenn
und soweit eine etwaige Zahlungsunfähigkeit auf die Erfüllung des Vertrages
negative Auswirkungen haben könnte.
e) Dem Geschäftspartner ist es nur
gestattet mit rechtskräftig festgestellten oder unbestrittenen Forderungen
aufzurechnen.
4.
Leistungsänderung:
a) Cybernex ist berechtigt, einzelne Leistungsmerkmale zu ändern.
Cybernex wird eine Änderung der Leistungen dem Geschäftspartner in Schrift-
oder per E-mail mitteilen. Gleichzeitig wird Cybernex den Geschäftspartner ausdrücklich
darauf hinweisen, dass das geänderte Vertragsverhältnis erst dann gilt, wenn
der Geschäftspartner dem
veränderten Vertragsverhältnis nicht innerhalb von 14 Tagen widersprochen hat.
Das Vertragsverhältnis wird dann zu den geänderten Bedingungen und Entgelten
fortgesetzt.
b) Widerspricht der Geschäftspartner rechtzeitig haben beide Parteien das Recht, das
bisherige Vertragsverhältnis mit einer Frist von einem Monat zum Ende des
Kalendermonats zu kündigen.
5. Einwendungen:
Einwendungen gegen die in Rechnung gestellten Preise und
Leistungen von Cybernex müssen schriftlich und möglichst umgehend nach
Rechnungszugang, spätestens jedoch vier Wochen nach Rechnungsdatum erhoben
werden. Die Unterlassung rechtzeitiger Beanstandungen gilt als Annahme;
Gesetzliche Ansprüche bei Beanstandungen nach Fristablauf bleiben unberührt.
6. Kündigung:
a) Das Vertragsverhältnis ist grundsätzlich für beide Vertragspartner
unter Beachtung der Fristen des nächstfolgenden Buchstabens zum Schluss eines
jeden Kalendermonats kündbar, sofern nicht eine besondere
Mindestvertragslaufzeit vereinbart ist oder die Voraussetzungen einer
vorzeitigen Auflösung des Vertragsverhältnisses gegeben sind. Die
Mindestvertragslaufzeit ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung/Preisliste,
den zusätzlichen Bedingungen oder Sondervereinbarungen.
b) Die ordentliche Kündigung muss
Cybernex oder dem Geschäftspartner mindestens sechs Werktage vor dem Tag, an
dem sie wirksam werden soll, schriftlich zugehen. Samstage, Sonntage und
Feiertage gelten nicht als Werktage.
c) Beide Parteien haben das Recht zur
fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund. Ein wichtiger Grund liegt für
Cybernex insbesondere dann vor, wenn der Geschäftspartner
- gegen wesentliche Vertragsverpflichtungen
verstößt
- mit der Zahlung mehr als 30 Kalendertage in Verzug gerät
7. Leistungsstörungen:
Für Leistungen die besondere bei höherer Gewalt nicht erbracht werden,
wird die Durchführung des Auftrages nach Möglichkeit nachgeholt. Bei Nachholung
in angemessener und zumutbarer Zeit nach Beseitigung der Störung bleibt der
Vergütungsanspruch von Cybernex bestehen. Wenn die Durchführung des Auftrages
nicht innerhalb angemessener oder zumutbarer Zeit nachgeholt werden kann, hat
der Geschäftspartner Anspruch auf
Rückzahlung der von ihm erbrachten Vergütung. Weitere Ansprüche des
Geschäftspartners sind ausgeschlossen.
8. Gewährleistungsrechte- und pflichten:
a) Cybernex stellt seine Leistungen
nach dem jeweils üblichen technischen Standard ohne jegliche Zusicherungen auf
Verfügbarkeit und Qualität zur Verfügung.
Der Gewährleistungsausschluss gilt
auch bei Fehlern, die auf technischen Störungen, insbesondere einem Leitungs-
und/oder Rechnerausfall des Providers auf dem das Web mit der Werbung steht.
b) Bei einem Ausfall des Web über
einen erheblichen Zeitraum im Rahmen einer zeitgebundenen Festbuchung (mehr als
10 % der gebuchten Zeit) entfällt die Zahlungspflicht des Geschäftspartners für
den Zeitraum des Ausfalls. Weitere Gewährleistungsansprüche des
Geschäftspartners sind ausgeschlossen.
c) Sind zur Erbringung der Leistung
erforderliche Unterlagen des Geschäftspartners nicht vollständig oder mit
Fehlern versehen, sind Ansprüche des Geschäftspartners, soweit diese Mängel
erkennbar waren, ausgeschlossen. Cybernex trifft hinsichtlich Güte und
Verwendungsmöglichkeiten der Unterlagen keine Prüfungspflicht.
9.
Rechte:
a) Der Geschäftspartner gewährleistet,
dass er für die von Cybernex zu erbringenden Dienstleistungen alle
erforderlichen Weiterverbreitungs- und Veröffentlichungsrechte besitzt und
Rechte Dritter (insbesondere gewerbliche Schutzrechte, Urheberrechte, GEMA
etc.) nicht verletzt werden.
10.
Haftungsbeschränkung:
Cybernex haftet außer bei ausdrücklicher Zusicherung von Eigenschaften
nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Außer bei Vorsatz oder grober
Fahrlässigkeit gesetzlicher Vertreter, leitender Angestellter oder
Erfüllungsgehilfen von Cybernex besteht keine Haftung für den Ersatz
mittelbarer Schäden. Insbesondere haftet Cybernex nicht für entgangenen Gewinn.
Die Haftung von Cybernex ist außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit auf
eine Schadenssumme von 25.000 € begrenzt.
11.
Schriftform:
a) Sämtliche Daten und Erklärungen, die im Rahmen der vorliegenden
vertraglichen Beziehungen gegenüber Cybernex übermittelt und vorgenommen
werden, müssen in Schriftform oder als lesbare Datei erfolgen.
b) Soweit der Geschäftspartner Unternehmer ist, unterliegen der
Dienstleistungsvertrag und diese AGB dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.
12. Sonstiges:
Der Geschäftspartner kann die Rechte und Pflichten aus
diesem Vertrag nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung von Cybernex auf
einen Dritten übertragen. E-mails an Cybernex genügen einer vorausgesetzten
Formerfordernis. Für die vertraglichen Beziehungen der Vertragspartner gilt
deutsches Recht.
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II.
Zusätzliche Bedingungen für Werbemittler
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1.
Vertragsgegenstand:
Soweit vertraglich vereinbart, übernimmt Cybernex gegenüber dem
Auftraggeber die Aufgabe eines Werbemittlers und setzt hierzu dessen
Werbemittel ein. Diese bestehen aus einem oder mehreren Elementen, wie Bild
und/oder Text, aus Filmen (wav, mpg, avi, smil, etc.) und/oder bewegten Bildern
(u.a. Banner, Flashanimation) und werden über eine sensitive Fläche, die bei
Anklicken die Verbindung mittels einer vom Auftraggeber genannten
Online-Adresse (Zieladresse im Internet) aktiviert.
2. Werbeplatz und Schaltung:
Werbemittel werden auf den einvernehmlich festgelegten Werbeplätzen und
grundsätzlich zu den vertraglich bestimmten Schaltzeiträumen platziert.
3.
Kennzeichnungspflicht:
Werbemittel, die aufgrund ihrer Gestaltung nicht als solche erkennbar
sind, sind vom Auftraggeber als Werbung grundsätzlich kenntlich zu machen oder
so zu gestalten dass für den Endverbraucher die Werbebotschaft als Werbung
erkennbar ist. Soweit es für Cybernex angesichts der Gestaltung des Werbemittels
oder des Werbeumfeldes erforderlich ist, darf Cybernex jedem Werbemittel eine
deutliche Kennzeichnung als Werbung hinzufügen ohne dass dies einer Genehmigung
des Auftraggebers bedarf.
4.
Werbemittelvorlagen:
Die Vorlagen müssen, falls sie nicht von Cybernex erstellt werden, per
E-Mail als Bilddateien im vorgegeben Speicherformat und Größe geliefert werden.
Der Auftraggeber wird schnellstmöglich benachrichtigt, wenn entdeckt wird, dass
das Werbemittel unbrauchbar ist oder sonst nicht den vertraglichen Vorgaben
entsprechen.
5. Datenanlieferung und Gewährleistung:
Der Auftraggeber ist verpflichtet, ordnungsgemäße, insbesondere dem
Format oder technischen Vorgaben von Cybernex entsprechende Werbemittel
rechtzeitig und vollständig vor Schaltungsbeginn anzuliefern. Bei verspäteter
Anlieferung oder nachträglicher Änderung kann seitens Cybernex keine Gewähr für
die ordnungsgemäße Werbeschaltung übernommen werden.
6. Werbemittelversand:
Kosten für vom Auftraggeber gewünschte oder zu vertretende Änderungen
des Werbemittels oder der Rücksendung hat der Auftraggeber, soweit nicht
anderes vereinbart wurde, zu tragen.
7.
Mittlerprovision.
Sofern keine anderen Vereinbarungen getroffen wurden beträgt die
Mittlerprovision 15%
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III.
Zusätzliche Geschäfts- und Lieferbedingungen für Dienstleistungen und
Lieferungen und Leistungen bei Soft- und Hardware
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1. Allgemein:
a) Für alle
Rechtsgeschäfte mit Cybernex gelten die nachstehenden Bestimmungen und, soweit
in diesen Bestimmungen nichts anderes festgelegt ist, das Gesetz.
Anderslautende Vereinbarungen, insbesondere Geschäftsbedingungen unserer
Vertragspartner haben keine Gültigkeit, soweit sie unseren nachstehenden
Bedingungen widersprechen.
b) Angebote erfolgen stets freibleibend. Erteilte Aufträge
werden erst wirksam, wenn wir sie schriftlich oder per autorisierter E-Mail
bestätigt haben. Für den Inhalt der mit uns abgeschlossenen Rechtsgeschäfte,
insbesondere die an uns erteilten Aufträge, ist ausschließlich unsere
schriftliche Auftragsbestätigung maßgeblich. Mündliche Nebenabsprachen,
zusätzliche Vereinbarungen oder Bedingungen haben nur dann Gültigkeit, wenn sie
von uns schriftlich bestätigt sind.
c) Anwendungstechnische Beratung geben wir nach bestem Wissen, aufgrund unserer
Erfahrungen. Alle Angaben und Auskünfte über Eignung und Anwendung unserer
Waren sind jedoch unverbindlich und entbinden den Besteller nicht von eigenen
Prüfungen und Versuchen. Für die Beachtung gesetzlicher und behördlicher
Vorschriften bei der Verwendung unserer Ware ist der Besteller verantwortlich.
2. Lieferbedingungen:
a) Liefertermine sind für uns nur verbindlich, wenn sie von uns für einen
bestimmten Tag schriftlich festgelegt sind. Die in unseren
Auftragsbestätigungen genannten Lieferfristen beginnen mit dem Tag der
Auftragsbestätigung, jedoch nicht vor Beibringung der für die
Auftragsausführung vom Besteller zu beschaffenden Unterlagen, Genehmigungen,
Freigaben sowie vor Eingang einer eventuell vereinbarten Anzahlung.
b) Wird ein vereinbarter Liefertermin von uns nicht
eingehalten oder geraten wir anderweitig in Leistungsverzug, so muss uns der
Vertragspartner eine Nachfrist von mindestes einem Monat setzen, ehe er
Verzugsfolgen geltend machen kann.
c) Erfolgt die Lieferung im Versandwege, ist unsere Lieferverpflichtung mit
ordnungsgemäßer Übergabe der Ware an den Frachtführer erfüllt. Der Versand der
Ware erfolgt auf Kosten und Gefahr des Bestellers.
d) Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, sind wir zu Teillieferungen und
-leistungen berechtigt.
e) Ist der Besteller Käufer des Softwareprogramms Address ONE und beauftragt
der Besteller Cybernex mit dem Kauf von Erzeugnissen die Cybernex von dritter
Seite beziehen muss und erfolgt die Installation des Programms Address ONE im
Auftrag des Bestellers durch Cybernex, so erfolgt die Auslieferung an den
Besteller erst nach Überprüfung und entsprechender Konfiguration der Erzeugnisse.
Eine Verlängerung der Hersteller-Garantie entsteht dadurch nicht.
3. Zahlungsbedingungen:
a) Soweit nichts anderes vereinbart, sind unsere
Rechnungen binnen 10 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar. Gleiches gilt
für Rechnungen für Teillieferungen oder -leistungen.
b) Ist der Besteller Käufer von Soft- und Hardware und erfolgt die Installation
der Software im Auftrag des Bestellers durch uns, so sind wir berechtigt,
gleichzeitig mit Beginn der Installation dem Besteller die Hardware in Rechnung
zu stellen.
c) Erfolgt die Softwareinstallation auf Wunsch nachträglich oder auf fremden
Rechnern, so wird die Installation nach der Servicepreisliste von Cybernex dem
Auftraggeber berechnet.
4. Wir sind berechtigt, für Rechnungsbeträge ab Fälligkeit 6% Zinsen über dem
jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu verlangen.
d) Cybernex ist berechtigt, weitere Lieferungen aus laufenden Aufträgen
zurückzubehalten, bis bereits fällige Rechnungsbeträge einschließlich
bestehender Nebenforderungen ausgeglichen sind.
4. Eigentumsrechte:
a) Der Besteller erwirbt an von uns gelieferten Softwareprogrammen kein
Eigentum, sondern lediglich das Nutzungsrecht. Die Software ist
urheberrechtlich geschützt. Der Besteller ist verpflichtet, die Lizenzbestimmungen
des Urheberrechtsinhabers zu beachten. Eine Reproduktion der Programme,
Handbücher uns sonstiger Unterlagen, einerlei in welcher Weise, ganz oder
teilweise, ist nicht gestattet.
b) An allen von uns gelieferten Waren bleibt unser Eigentum vorbehalten, bis
unsere sämtlichen Forderungen gleich aus welchem Rechtsgrund gegenüber dem
Vertragspartner restlos erfüllt sind; bei Zahlung mit Scheck oder Wechsel bis
zu deren Einlösung.
c) Bei Lieferungen an Wiederverkäufer gilt zusätzlich folgendes: Vor vollständiger
Bezahlung unserer Forderungen ist eine Veräußerung der von uns gelieferten
Waren nur im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zulässig. Eine anderweitig
Verfügung über unsere Ware, insbesondere eine Verpfändung an Dritte oder eine
Sicherungsübereignung ist nicht gestattet. Im Falle des Weiterverkaufs muss
sich unser Besteller ebenfalls die Eigentumsvorbehaltsrechte bis zur
vollständigen Bezahlung vorbehalten. Die aus dem Weiterverkauf resultierenden
Forderungen tritt der Besteller bereits jetzt sicherungshalber an Cybernex ab.
Cybernex nimmt diese Abtretung hiermit an. Durch Verarbeitung der
Vorbehaltsware erwirbt der Käufer nicht das Eigentum an der neuen Sache. Die
Verarbeitung wird durch den Verkäufer für den Verkäufer vorgenommen, ohne da
dem Verkäufer hieraus Verbindlichkeiten entstehen. Wenn die Vorbehaltsware
verarbeitet wird, erwirbt der Verkäufer das Miteigentum an der neuen Sache in
Höhe des Rechnungswertes der Vorbehaltsware, die zu der neuen Sache verarbeitet
worden ist. Wir verpflichten uns, die uns nach den vorstehenden Bestimmungen
zustehenden Sicherungen nach unserer Wahl insoweit freizugeben, als der Wert
unter Berücksichtigung der Wertschöpfung durch den Käufer die zu sichernden
Forderungen um 10% übersteigt.
d) Bei Zahlungsverzug des Bestellers sind wir berechtigt, den Liefergegenstand
bis zur Befriedung unserer Forderungen wieder an uns zu nehmen oder vom Vertrag
zurückzutreten. Bei einer Rücknahme des Liefergegenstandes trägt der Besteller
die hierdurch anfallenden Kosten.
5. Gewährleistung:
a) Der Besteller ist verpflichtet, die Ware nach Anlieferung unverzüglich
zu untersuchen. Beanstandungen wegen Sachmängeln, Falschlieferungen oder
Mengenabweichungen sind, soweit diese durch zumutbare Untersuchungen
feststellbar sind, unverzüglich, spätestens 10 Tage nach Erhalt der Ware
schriftlich geltend zu machen. Später auftauchende Mängel sind innerhalb
gleicher Frist ab Entdeckung schriftlich mitzuteilen.
b) Bei berechtigten Beanstandungen werden wir die Ware
nach unserer Wahl nachbessern, umtauschen, zurücknehmen oder dem Besteller
einen Preisnachlass einräumen. Ein Recht zur Herabsetzung des vereinbarten
Kaufpreises oder zur Rückgängigmachung des Vertrages hat der Besteller nur,
wenn zwei Nachbesserungsversuche fehlgeschlagen oder zwei Ersatzlieferungen
ebenfalls mangelhaft sind.
c) Die Gewährleistungsansprüche des Bestellers erlöschen, wenn Betriebs- oder
Wartungsanweisungen des Herstellers nicht befolgt, Produkte fehlerhaft oder
nachlässig behandelt oder übermäßig beansprucht, Änderungen an den Produkten
vorgenommen, Teile ausgewechselt oder Verbrauchsmaterialien verwendet werden,
die nicht den Originalspezifikationen entsprechen.
d) Funktionsstörungen an den von uns gelieferten Geräten und Programmen können
durch eine mangelhafte Stromversorgung verursacht werden. Solche Störungen
begründen keine Gewährleistungsrechte. Auf Wunsch des Bestellers und auf seine
Kosten werden wir soweit technisch möglich, Störungen in der Stromversorgung
beseitigen.
6. Service und Wartung:
a) Außerhalb der Gewährleistung besteht die Möglichkeit, auftretende Störungen
durch Cybernex beseitigen zu lassen. Zur Vorbeugung von Störungen kann auch
eine regelmäßige Wartung der Hardware durch einen Hardware-Wartungsvertrag
erfolgen.
b) Der Umfang der von uns zu erbringenden Leistungen bestimmt sich nach dem
jeweils erteilten und von uns bestätigten Auftrag. Unsere Geschäfts- und
Lieferbedingungen gelten vollinhaltlich auch für erteilte Reparatur- und
Wartungsaufträge. Die vom Auftraggeber für diese Leistungen zu bezahlenden
Kosten bestimmen sich nach unserer am Tage der Auftragserteilung gültigen
Servicepreisliste.
c) Cybernex hat das Recht, sich zur Erbringung der in Auftrag gegebenen
Reparatur- und Wartungsleistungen Dritter zu bedienen.
d) Der Auftraggeber ist verpflichtet, von uns reparierte oder gewartete Geräte
nach Beendigung unserer Serviceleistungen bzw. Rückgabe des Gerätes zu
überprüfen und uns binnen 10 Tagen nach Beendigung der Arbeiten bzw. Rückgabe
des Gerätes schriftlich zu informieren, falls die erbrachten Leistungen Mängel
aufweisen sollten. Im übrigen gelten die vorstehenden
Gewährleistungsbedingungen.
7. Sonstiges:
a) Schadenersatzansprüche wegen Nichterfüllung des Vertrages, aus positiver
Vertragsverletzung, aus Verschulden bei Vertragsabschluß aus unerlaubter
Handlung oder sonstigem Rechtsgrund sind ausgeschlossen, soweit uns nicht
vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln zur Last fällt.
b) Alle Ansprüche und Rechte aus den mit uns abgeschlossenen Verträgen stehen
nur unserem Vertragspartner zu und sind nicht abtretbar.
c) Gegen unsere Forderungen kann nur mit solchen Gegenforderungen aufgerechnet
werden, die rechtskräftig festgestellt oder von uns anerkannt sind.
d) Sollte eine Bestimmung dieser Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im
Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein, so wird hiervon die Wirksamkeit
der sonstigen Bestimmungen und Vereinbarungen nicht berührt.
e) Mit Aushändigung und Veröffentlichung der neuen Geschäfts- und
Lieferbedingungen verlieren alle vorhergehenden Geschäfts- und
Lieferbedingungen ihre Gültigkeit.