Der German News Pressedienst
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Pressemeldungen
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€. Nachweis als Bildschirm-Hardcopy mit Veröffentlichungsdatum und
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FAX 089-776734. (Bitte Postadresse nicht vergessen)
Geschäfts- und Lieferbedingungen
zum Clipping Service
Geschäfts- und Lieferbedingungen der Firma Cybernex
GmbH, Plinganserstr. 3, 81369 München, Deutschland (nachfolgend Cybernex
genannt)
Auftragserteilung
Aufträge zur Medienbeobachtung werden schriftlich
per Brief, Fax oder E-Mail entgegengenommen. Der Auftraggeber erhält eine
schriftliche Bestätigung, in der Art und Umfang (Thema, Medienkreise, Gebühren
etc.) seiner Medienbeobachtung genau beschrieben sind. Der Auftraggeber
verpflichtet sich, die Angaben genau zu prüfen und sich bei Abweichungen
umgehend mit dem Auftragnehmer in Verbindung zu setzen. Der Auftragnehmer ist
berechtigt, Aufträge ohne Begründung abzulehnen. Mit der Auftragserteilung
erkennt der Auftraggeber ausdrücklich die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des
Auftragnehmers an.
Laufzeit
Der Beginn der Medienbeobachtung ist
arbeitstäglich - bei Erteilung des schriftlichen Auftrages bis 14:00 Uhr - ab
dem darauffolgenden Arbeitstag möglich. Die Mindestlaufzeit eines Auftrages
beträgt zwei Monate und verlängert sich automatisch um einen weiteren Monat,
wenn nicht eine Woche vor Ablauf des Auftrages schriftlich gekündigt wird.
Ausgenommen hiervon sind von vornherein zeitlich befristete Aufträge. Aufträge
können nach Ablauf der Mindestlaufzeit mit einer Frist von 14 Tagen zum Datum
der nächsten Rechnungslegung gekündigt werden. Der Auftraggeber verpflichtet
sich, Ausschnitte, die bis zum Zeitpunkt des Auftragendes noch recherchiert
werden, bis längstens drei Wochen nach Auftragende abzunehmen. Die Berechnung
erfolgt mit der Schlussrechnung. Das Recht auf außerordentliche Kündigung bleibt
davon unberührt.
Art und Umfang der Leistung
Gegenstand der Leistung ist die Recherche nach den
Vorgaben des Auftraggebers in den Medien, die im Angebot des Auftragnehmers
verzeichnet sind und laut Bestätigung an den Auftraggeber von ihm in Auftrag
gegeben wurden. Ausgewertet werden die ab dem Tag des Auftragsbeginns
vorliegenden Medien. Um die Aktualität und Effektivität der Medien zu
gewährleisten, behält sich der Auftragnehmer vor, den Inhalt seines
Medienprogramms jederzeit verändern zu können und sich bei Bedarf
Partnerorganisationen zu bedienen. Wesentliche Veränderungen des Medienprogramms
des Auftragnehmers werden dem Kunden schriftlich mitgeteilt. Der Auftraggeber
kann während der Laufzeit seines Auftrags jederzeit den Inhalt seines
Rechercheauftrages (Thema, Anzahl der Stichworte, Medienkreis etc.) verändern,
indem er dies schriftlich per E-Mail an
clippingaenderung@cybernex.de
mitteilt. Er erhält über seine Änderung eine schriftliche Bestätigung. Die
Änderung des Auftrags kann jedoch erst am darauffolgenden Arbeitstag
berücksichtigt werden.
Dazu muss die Änderung schriftlich bis 14:00 Uhr
beim Auftragnehmer vorliegen (siehe Auftragserteilung). Dies gilt nicht, für die
bereits in der Produktion befindlichen Ausschnitte.
Preise
Es gelten die Preise der jeweils zum Zeitpunkt der
Auftragserteilung gültigen Preisliste als vereinbart. Änderungen bleiben
vorbehalten und werden mit einer Frist von 4 Wochen nach Bekanntgabe wirksam.
Aufgrund einer Preiserhöhung besteht kein besonderes Kündigungsrecht.
Rechnungen werden monatlich ab Auftragsbeginn
erstellt. Etwaige Gutschriften werden mit der aktuellen Abrechnungsperiode
gesondert verrechnet. Die Rechnung ist sofort ohne Abzug bei Erhalt fällig. Die
Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlich vorgeschriebenen Mehrwertsteuer.
Die gelieferten Ausschnitte bleiben bis zur
endgültigen Bezahlung der jeweiligen Rechnung Eigentum des Auftragnehmers.
Urheberrecht
Der Auftraggeber verpflichtet sich, die
gelieferten Ausschnitte, Medienprogramme etc. aus urheberrechtlichen Gründen nur
für innerbetriebliche Archivierungs- und Dokumentationszwecke bzw. im Rahmen des
gesetzlich Zulässigen zu verwenden.
Für den Bereich der elektronischen Medien gilt,
dass die Herstellung von Videoaufzeichnungen durch uns gemäß § 53 Abs. 2
Urheberrechtsgesetz nur zum eigenen wissenschaftlichen Gebrauch des
Auftraggebers sowie zur eigenen Unterrichtung über Tagesfragen, jeweils im
gebotenen Umfang zulässig ist. Der Auftraggeber versichert mit seiner
Bestellung, die im Rahmen seines Auftrages hergestellten Videobänder lediglich
zu diesen genannten Zwecken herstellen zu lassen und zu verwenden.
Der Auftraggeber ist allein für die Einhaltung der
gesetzlichen urheberrechtlichen Vorschriften verantwortlich und haftet allein
für von ihm begangene Verstöße gegen geltende urheberrechtliche Bestimmungen.
Er verpflichtet sich, den Auftragnehmer von
Ansprüchen Dritter freizustellen, die auf Verstöße beruhen, die der Auftraggeber
begangen hat.
Reklamation / Gewährleistung
Der Auftraggeber hat mangelhafte oder etwaig
falsch gelieferte Ausschnitte – die nicht seinem Auftragsinhalt entsprechen –
innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Lieferung zu beanstanden. Die Reklamation
erfolgt schriftlich durch die Rücksendung der entsprechenden Ausschnitte.
Bei berechtigten Beanstandungen kann der
Auftraggeber Mangelbeseitigung verlangen. Nach erfolglosem Ablauf einer dem
Auftragnehmer zur Nacherfüllung gesetzten Frist kann der Auftraggeber nach
erfolgter Ablehnungsandrohung eine Gutschrift verlangen, mindern oder den
Rücktritt vom Vertrag erklären. Der Auftraggeber ist verpflichtet, nach
fruchtlos abgelaufener Nachfrist sein Wahlrecht binnen vierzehn Tagen geltend zu
machen.
Im Falle einer Gutschrift wird diese mit der
darauffolgenden Rechnung verrechnet.
Reklamierte Ausschnitte, die durch den
Auftraggeber verändert wurden (beschriftet, zerschnitten o.ä.) können nicht
anerkannt werden und fließen in die Rechnung ein.
Der Auftraggeber übernimmt keine Gewähr dafür,
dass recherchierte Online- Artikel unter dem angegebenen Link zum Zeitpunkt des
Aufrufes durch den Auftraggeber noch im Internet stehen oder der angegebene Link
von dem Dritten noch verwendet wird.
Wegen der Unmöglichkeit, bei der Medienrecherche
menschliches Versagen vollkommen auszuschließen, kann die Gewähr für eine
Vollständigkeit nicht übernommen werden. Auch insoweit sind
Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen.
Ausfälle durch unvorhersehbare Ereignisse, höhere
Gewalt oder Streik entbinden nicht von der Pflicht zur Entrichtung der
monatlichen Gebühren.
Haftung
Der Auftraggeber haftet nur, wenn die Garantie für
die Beschaffenheit fehlt sowie bei vorsätzlichem und grob fahrlässigem
Verhalten. In Fällen einfacher Fahrlässigkeit haftet er nur, sofern wesentliche
Vertragspflichten verletzt worden sind. Die Haftungsbeschränkung gilt auch für
gesetzliche Vertreter
und Erfüllungsgehilfen des Auftragnehmers.
Im kaufmännischen Verkehr ist die
Schadensersatzhaftung darüber hinaus bei einfachem und grob fahrlässigem Handeln
auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
Verjährung
Ansprüche auf Nacherfüllung, Rücktritt, Minderung
oder Schadenersatz einer mangelbehafteten Recherche verjähren in einem Jahr ab
dem gesetzlichen Verjährungsbeginn der mangelabhängigen Ansprüche. Haftet der
Auftragnehmer wegen Vorsatz oder arglistigen Verschweigen eines ihm bekannten
Mangels, so gelten die gesetzlichen Vorschriften.
Versand
Alle Lieferungen erfolgen auf Gefahr und Kosten
des Empfängers.
Gerichtsstand / Sonstiges
Gerichtsstand ist der Sitz der Firma, München. Es
gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Sollten einzelne Punkte dieser
Allgemeinen Geschäftsbedingungen rechtlich unwirksam sein, berührt dies jedoch
nicht die rechtliche Verbindlichkeit der Bestimmungen insgesamt.
Mündliche Vereinbarungen bedürfen zu ihrer
Gültigkeit der Schriftform.
Cybernex GmbH München, 01.Juni 2003
Servicepreisliste
gültig ab 1.1.2002